Die neue KFZ-Steuer auf CO2 Basis
Die neue KFZ-Steuerberechnung auf CO2 Basis
Alle Fahrzeuge, die seid dem 1. Juli 2009 erstmals für den Verkehr zugelassen werden, werden nach der neuen KFZ-Steuerbechnung auf CO2 Basis besteuert. Fahrzeuge, die zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen wurden, gilt die "Günstigerregelung", nachdem das Steuermodell genommen wird, mit dem der Halter am besten besteuert wird. Fahrzeuge, die davor angemeldet wurden, werden nach dem alten System der kw Leistung besteuert, hier ändert sich nichts.
Wie funktioniert die neue Berechnung auf CO2 Basis
Fahrzeuge werden nun nicht nur auf Basis der Motor-Hubraum Leistung berechnet, sondern zusätzlich noch nach dem CO2-Austoß. Hier fahren dann schwächere Autos mit einem kleinen Verbrauch (was den CO2 Ausstoß senkt) wesentlich günstiger, als größere Fahrzeuge. Es lohnt sich also beim Fahrzeugkauf jetzt ein besonderes Augenmerk auf den CO2 Ausstoß des Fahrzeuges zu legen und zu vergleichen.
Einen kurzen Leidfaden, wie Sie die Steuer für Ihr Fahzeug berechnen können, möchten wir an dieser Stelle beschreiben.
Für Benzinmotoren gibt es einen Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum, bei Dieselmotoren beträgt dieser Betrag schon 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 Hubraum. Dies ist die Grundlage für die Motor-Leistungs Berechnung. Falls der Dieselmotor noch keinen Partikelfilter hat, werden zusätzlich nochmal bis zum 31. März 2011 1,20 Euro pro 100 cm3 Hubraum aufgeschlagen.
Dazu kommt noch der CO2 Aufschlag. Hierbei ist zu beachten, dass der Aufschlag derzeit ab 120 g/km berechnet wird. So muss ab dem 120g pro Gramm CO2 noch 2 Euro berechnet werden. Fahrzeuge unter 120g/km zahlen also derzeit noch keinen CO2 Aufschlag.
Allerdings werden die CO2 Grenzen in den kommenden Jahren nach und nach gesenkt. So zahlen Halter, die ihre Fahrzeuge nach dem 1. Januar 2012 zulassen den Aufschlag ab dem 110g/km, ab dem 1. Januar 2014 liegt die Grende dann schon bei 94g/km.